Leistungsmöglichkeiten
01.
Wenn die Pflege durch private Personen (z. B. Angehörige) übernommen wird, besteht, je nach Pflegegrad, ein Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld wird von den Pflegekassen direkt ausgezahlt.
02.
Ab Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch in Höhe von 131,00 Euro monatlich für haushaltsnahe Dienstleistungen (Besorgungen, Freizeitgestaltung, Begleitung bei Arztbesuchen etc.). Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern durch uns direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
04.
Wenn Sie Pflegegeld von der Pflegekasse beziehen und von einer privaten Person in Ihrem Umfeld betreut werden oder eine Person betreuen, kann ab Pflegegrad 2 bei der Pflegekasse eine stundenweise Entlastung und Unterstützung beantragt werden. Diese Leistung der Pflegekasse beträgt jährlich 1685,00 Euro. Leistungshöhe ist 1.685,00 € bei max. 42 Tagen im Jahr.
Verhinderungspflege kann auch noch mit 50% (843,00 €) der Kurzzeitpflege kombiniert werden.
Die zustehenden Zeiten der Verhinderungspflege von 28 Tagen bzw. 42 Tagen können sowohl komplett am Stück als auch in Teilabschnitten von Tagen, Wochen oder auch nur Stunden in Anspruch genommen werden.



Assistenz nach Maß.
Therapieteam Astrid Thiemann
