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Verhinderungspflege

Individuelle Dienstleistungen für Familien -
keiner muss IMMER da sein.

Die Pflege von Angehörigen oder einer nahestehenden Person ist sowohl physisch als auch psychisch sehr herausfordernd.

 

Pflegende Angehörige, wie Eltern, Kinder oder Ehepartner brauchen auch mal Pause von der Pflege des Kindes oder des Partners. Fehlende Auszeiten nützen weder dem Pflegenden noch dem Gepflegten. Damit die Unterstützung nicht zur Erschöpfung, zu einem Burnout oder einer anderen Krankheit führt, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Verhinderungspflege.

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Über die sogenannte Verhinderungspflege können sich Hauptpflegepersonen stundenweise, tageweise und wochenweise vertreten lassen. Sie wird auch „Ersatzpflege“, „Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung“ genannt.

 

Diese Betreuung zahlt in dieser Zeit die Pflegekasse, pro Jahr gibt es ein Budget von 1612,- €. Um einen Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben, muss bei der pflegebedürftigen Person mindestens

Pflegegrad 2 vorliegen.

 

Wir sorgen dafür, dass ihr Angehöriger in ihrer Abwesenheit bestens versorgt wird, natürlich im vertrauten Umfeld. So sparen sie sich und ihren Liebsten den vorübergehenden Umzug in ein Pflegeheim. In dieser Zeit sind viele Betreuungsweisen möglich, wie zum Beispiel auch Spaziergänge und Ausflüge mit den zu betreuenden Personen.

Verhinderungspflege für
Eltern, Kinder, Ehepartner

Sprechen Sie uns an!
Therapieteam Astrid Thiemann & Sven Schnee
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